04.12.2023
Als der Technikhändler Gravis - nach eigener Aussage „Deutschlands größte autorisierte Apple-Handelskette“ - Mitte Januar dieses Jahres ankündigte, in seinen bundesweit 40 Filialen kein Bargeld mehr anzunehmen, war das noch eine mediale Sensation – selbst Spiegel, FAZ und N-TV berichteten.
Doch schnell zogen weitere Händler und Dienstleister nach: Im Februar kündigte der Mobilfunkanbieter Freenet an. ebenfalls kein Bargeld mehr zu akzeptieren. Und in Berlin sprangen vor allem Restaurants und Gastronomiebetriebe auf den Trend auf und verbannten Münzen und Scheine aus ihren Kassen – etwa die Burgerbar „Kuhmuhne“ in Berlin-Blumental, die Fast-Food-Kette „Vincent Vegan“ oder das Gastro-Franchise „Little Green Rabbit“.
Für den zweiten Punkt gilt das juristische Prinzip von „Treu und Glauben“: der Kunde muss davon ausgehen können, dass der Händler ihm gegenüber aufrichtig ist. Denn im Alltag wird er in aller Regel nicht beurteilen oder nachprüfen können, ob der Händler, Dienstleister oder Gastronom wirklich nicht genügend Wechselgeld vorhalten kann oder zu viel Bargeld in den Kassen ein zu hohes Sicherheitsrisiko birgt.
Auch das Münzgesetz (§ 3 Abs. 1 Satz 2). § 3 MünzG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) schlägt sich hier eher auf die Seite der Händler. Demnach ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen oder bei Einkäufen über eine Gesamtsumme von 200 Euro hinaus die Zahlung in Euro- und Cent-Münzen zu akzeptieren Wird die Bargeldannahme aus diesen Gründen verweigert, können die Kunden also im Prinzip nichts dagegen unternehmen.
Der erste Punkt aus der Kommissions-Empfehlung ist für den Alltag aber noch viel relevanter: In Deutschland gilt nämlich die sogenannte Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Das bedeutet, dass ein Händler selbst entscheiden darf, ob er ausschließlich Bargeld, ausschließlich Kartenzahlung oder eben einen Mix von beidem akzeptiert.