Blog #allaboutpayment
Wo wir stehen – und was noch fehlt
Barrierefrei und digital bezahlen klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das alle Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – auch im Payment. Doch spürt man das schon im Alltag, zum Beispiel bei POS-Terminals oder Bezahl-Apps? Unser Autor Clas Beese über Fortschritte, Hürden und offene Baustellen.
12.12.2025
Blog #allaboutpayment
Wo wir stehen – und was noch fehlt
Barrierefrei und digital bezahlen klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das alle Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – auch im Payment. Doch spürt man das schon im Alltag, zum Beispiel bei POS-Terminals oder Bezahl-Apps? Unser Autor Clas Beese über Fortschritte, Hürden und offene Baustellen.
12.12.2025
Ich habe Feierabend an einem kalten, dunklen Abend im Spätherbst und bin auf dem Weg nach Hause – leider nicht direkt, denn uns fehlen noch Brot und andere Dinge fürs Abendessen. Also kämpfe ich mich müde und hungrig durch den Supermarkt und schaffe es in die Schlange an der Kasse.
Im allgemeinen Lärm geht das Piepsen des Bezahlterminals unter, die Schrift auf dem Display ist winzig, und wo sich das Feld für die kontaktlose Zahlung befindet, muss man jedes Mal wieder erraten, weil es von Laden zu Laden und Gerät zu Gerät unterschiedlich ist. Obwohl ich „hangry“ und müde bin, kann ich diese Herausforderungen an diesem Abend noch meistern. Aber der Einkäufer an der Nebenkasse hat deutlich mehr zu kämpfen: Er trägt eine Brille mit sehr starken Gläsern und muss mit den Augen ganz nah an das Display herangehen, um ausreichend erkennen zu können. Die Kartenzahlung klappt trotzdem nicht und nun versucht er, sichtlich angestrengt, das passende Bargeld aus seinem Portemonnaie zu fummeln.
Ein typischer Moment, in dem man merkt: Bezahlen ist nicht für alle gleich einfach.
Seit dem Sommer 2025 gilt endlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es soll das Bezahlen in genau solchen Alltagssituationen erleichtern. Banken, Sparkassen und Zahlungsdienstleister haben in den vergangenen Jahren viel über Barrierefreiheit diskutiert und zahlreiche Initiativen gestartet. Nun sind einige Monate seit dem Inkrafttreten vergangen, doch hat sich die Barrierefreiheit beim Bezahlen seither tatsächlich verbessert?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den EU Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale und physische Produkte – von Apps bis Automaten – so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Dazu zählen auch Bankdienstleistungen, Geldautomaten, Zahlungsterminals und Online-Bezahlvorgänge.
Die Vorgaben greifen für neue Produkte und Systeme, die ab Mitte 2025 auf den Markt kommen. Bestehende Geräte dürfen weiter genutzt werden, solange sie technisch funktionieren.
Das Prinzip dahinter: Design for all. Statt einzelner Sonderlösungen geht es um eine Gestaltung, die allen Menschen den Zugang erleichtert – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.
Barrierefreiheit bedeutet viel mehr als Rampen bereitzustellen für Menschen, die keine Stufen gehen können, oder breite Türen, damit Rollstuhlnutzer:innen hindurchpassen. Beim digitalen Bezahlen können vor allem kognitiv, sensorisch und motorisch eingeschränkte Fähigkeiten Schwierigkeiten bereiten:
Solche Barrieren treffen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern bereits jeden, der temporär eingeschränkt ist, sei es wegen eines gebrochenen Armes oder dem Kleinkind auf der Hüfte. Barrieren können jeden aufhalten, und Barrierefreiheit hilft allen.
Seit dem Inkrafttreten des BFSG – und schon in den Jahren der Vorbereitung davor – kommt spürbar Bewegung in das Thema. Banken und Zahlungsanbieter haben begonnen, ihre Systeme zu prüfen und anzupassen.
Wie Barrierefreiheit beim digitalen Bezahlen verbessert werden kann:
Einige aktuelle Beispiele verdeutlichen das:
Für physische Zahlungskarten gelten die BFSG-Vorgaben eigentlich nicht.
Da man die Karten aber häufig einsetzt und in der Hand hält, hat sich zum Beispiel die S-Payment trotzdem entschieden, den Sparkassen hierfür eine Lösung anzubieten – und zwar Aufkleber mit Braille-Buchstaben. Sie erleichtern sehbehinderten oder blinden Personen, ihre Sparkassen-girocard oder -Kreditkarte zu erkennen bzw. zu identifizieren.
Die Aufkleber sind klein, rund und durchsichtig, mit hochgeprägten Braille-Buchstaben: „d“ für „Debit“, „c“ für „Credit“, „p“ für „Prepaid“ und „b“ für „Business“ – entsprechend der Kartentyp-Kennzeichnung auf den Karten.
Kleiner Tipp für die richtige Positionierung: Der Aufkleber sollte auf der Kartenvorderseite ("Chipseite") im rechten Drittel aufgeklebt werden. Bitte nicht auf den Chip, den Magnetstreifen oder auf Infos wie den Namen, Gültigkeitsdatum oder die Kartennummer kleben
Die mobile Terminal-Produktfamilie „S-POS“ der Sparkassen (App S-POS, S-POS Cube) ist so gestaltet, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen, z. B. beim Sehen, Hören oder in der Motorik, problemlos genutzt werden kann. Dazu gehören Funktionen wie Sprachausgabe, einfache Bedienung per Touch oder die Unterstützung von Screenreadern. Die Sprachausgabe und die klaren Anweisungen sorgen für mehr Selbstständigkeit und Sicherheit beim Bezahlen.
Je nach Betriebssystem können Händler Einstellungen zur Barrierefreiheit individuell vornehmen. Dazu gehören optische Einstellungen wie Helligkeit und Buchstabengröße, akustische Einstellungen wie bspw. Sprachunterstützung und Signaltöne sowie haptische Einstellungen wie Vibrationen.
So sieht die BFSG-Umsetzung bei S-POS nach Betriebssystem aus:
Auf dem iPhone unterstützt der Barrierefreiheitsmodus in der S-POS App die Karten-PIN-Eingabe durch das Zeichnen der Ziffern auf dem Bildschirm oder durch mehrmaliges Tippen. Die Nutzer werden dabei vollständig sprachgeführt und erhalten akustisches Feedback zu jeder Eingabe. Zusätzlich stehen intuitive Zwei-Finger-Gesten zum Bestätigen, Löschen oder Wiederholen der Anweisungen zur Verfügung.
Der Barrierefreiheitsmodus für Tap to Pay on Mobile auf Android-Geräten bietet zwei speziell auf die Bedürfnisse blinder und seheingeschränkter Nutzer:innen abgestimmte Bedienmodi, jeweils mit Sprachausgabe und angepasster Karten-PIN-Eingabe. Die Aktivierung erfolgt entweder über einen Händler-Button (Farbenblindenmodus) oder durch einen Doppeltipp auf die Displaymitte (Blindenmodus). Zudem wird der Modus auch automatisch nach 15 Sekunden Inaktivität per Sprachausgabe gestartet.
Der Zahlungsdienstleister SumUp ergänzt seine Zahlungsterminals Solo und Solo Lite, die beide über einen kleinen Touchscreen verfügen, um eine taktile Auflage. Sie besteht aus fühlbaren Ziffern und Bedienelementen und erleichtert die Pin-Eingabe deutlich. Zusätzlich lässt sich in der SumUp-App ein Barrierefreiheitsmodus aktivieren: Er bietet gesprochene Anweisungen, akustische Rückmeldungen und mehr Zeit für die Eingabe. Die Schriftgröße passt sich automatisch an, und der gesamte Bezahlvorgang wird klarer geführt.
Bilder: © SumUp Limited
Erste Verbesserungen sind also sichtbar, doch von einem flächendeckend spürbaren Effekt des Gesetzes kann noch keine Rede sein. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen erlauben lange Übergangsfristen, dass viele ältere Terminals und Automaten noch bis 2030 weiterbetrieben werden – selbst wenn sie nicht barrierefrei sind. Zum anderen verteilt sich die Verantwortung auf viele Akteure: Hersteller, Banken, Acquirer und Händler. Diese Aufsplittung führt häufig dazu, dass sich niemand vollständig zuständig fühlt.
Hinzu kommt die technische Komplexität des Zahlungsverkehrs. Hardware, Software, Netzwerke und Sicherheits‑Layer greifen ineinander; Barrierefreiheit entsteht aber nur, wenn all diese Komponenten gemeinsam weiterentwickelt werden. Gleichzeitig fehlt bislang eine einheitliche, verpflichtende Kontrolle, ob Geräte oder digitale Angebote die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich erfüllen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Bezahlvorgänge nicht nur technisch, sondern auch aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sehr unterschiedlich sind. Es existiert bislang keine eindeutige Definition, wann ein Bezahlvorgang wirklich barrierefrei ist und wann nicht.
Dadurch entsteht der Eindruck, dass zwar Regeln erfüllt werden, der praktische Nutzen für viele Menschen jedoch ausbleibt. Die rechtliche Grundlage ist geschaffen – doch bis Barrierefreiheit im Alltag wirklich ankommt, wird es noch Zeit brauchen.
Barrierefreiheit im Payment ist zu einem Thema geworden, das hat das Gesetz schon erreicht. Banken, Kartenanbieter, Händler, Dienstleister und Hersteller haben begonnen, Verantwortung zu übernehmen.
Erste Verbesserungen sind im Alltag bereits spürbar. Dennoch ist – trotz Einführung des Gesetzes – nicht über Nacht eine barrierefreie Bezahlwelt entstanden.
Das wird – aus genannten Gründen – noch Jahre dauern.
Doch eines zeichnet sich ab: Barrierefreiheit entwickelt sich zunehmend zu einem festen Bestandteil guter User Experience – und ist damit kein zusätzliche Funktionalität mehr.
Wir sind Top Company 2026!
kununu, die führende Arbeitgeber Bewertungsplattform, hat die S-Payment GmbH als Top Company 2026 ausgezeichnet. Die Ehrung basiert auf den unabhängigen Bewertungen unserer Mitarbeitenden auf kununu und würdigt die hohe Zufriedenheit, das vertrauensvolle Miteinander und die wertschätzende Unternehmenskultur bei S-Payment.
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